Legionellen gefährden Ihr Eigentum: Es drohen 25.000 Euro Strafe, 2 Jahre Haft, privatrechtliche Klagen oder Stilllegung der Wasserversorgung

Mit dem LEGIOSAVE® schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen!

Leerstand in Wohn- und Gewerbeobjekten gefährdet das Trinkwassersystem der gesamten Immobilie! Bei Neubezug oder Nutzung nach Leerstand droht Gesundheitsgefahr durch verkeimte Wasserleitungen. Die vermehrte Legionellen- und Keimbildung im Leitungssystem tritt ohne Wassernutzung bereits nach 72 Stunden ein. Gelangen die Stäbchenbakterien in versprühter Form, z.B. als Duschnebel, in die Lunge, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen – teilweise sogar mit tödlichem Verlauf – kommen. Allein in Deutschland erkranken bis zu 30.000 Menschen pro Jahr an der durch Legionellen verursachten Legionellose („Legionärskrankheit“).

§ 24 Trinkwasserverordnung regelt, dass Eigentümer für den mikrobiologisch und chemisch einwandfreien Zustand des Trinkwassers in Ihrem Objekt verantwortlich sind. Wer seinen Mietern – ob vorsätzlich oder fahrlässig – Legionellen verseuchtes Wasser zur Verfügung stellt, macht sich strafbar.

Um den gesundheitsgefährdenden Legionellen-Befall einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber alle Vermieter von Anlagen mit mehr als 400 Litern bzw. 3 Litern Leitungsinhalt zur Überprüfung und Dokumentation der Wasserqualität im 3-Jahres-Turnus in Ihren Liegenschaften verpflichtet.

Die prüfpflichtige Grenze ist meist schon bei einem 3-Parteienhaus erreicht! Eigentümern, die der vorgeschriebenen Beprobung des Trinkwassers nicht nachkommen, droht eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Trinkwasserverordnung. Verstöße gegen die Prüfpflicht werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung als Straftat mit der Androhung von Haftstrafen geahndet.

Mit dem LEGIOSAVE® schützten Sie Ihr Trinkwassersystem mit dem zertifizierten Prinzip der mobilen Hygienespülung vor Legionellen-Befall.

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